Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

1.1 Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Aufträge und Leistungen von imDIALOG Marketing & Design, Geschäftsleitung Sonja Henn. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, imDIALOG hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Präsentationen

2.1 Jegliche, auch teilweise Verwendung der von imDIALOG mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (bei Präsentationen für Honorar- und Projektkunden), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung von imDIALOG. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von imDIALOG zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben.
2.2 In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen von imDIALOG.
2.3 Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von imDIALOG im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte auf den Auftraggeber über.
2.4 Werden jedoch die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in den von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwendet, so ist diese berechtigt, sie anderweitig zu verwenden.

3. Leistungsumfang, Abwicklung von Aufträgen

3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluß aktuellen Produkt-/ Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform.
3.2 Von imDIALOG übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbdrucken) sind vom Kunden zu prüfen und freizugeben.
3.3 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.ä.), welche imDIALOG erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von imDIALOG. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist imDIALOG nicht verpflichtet.
3.4 Die Treuebindung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet imDIALOG zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und der Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch imDIALOG, z.B. im Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Werbungtreibenden.

4. Auftragserteilung an Dritte

4.1 imDIALOG ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
4.2 imDIALOG ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung von imDIALOG vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen des Auftraggebers zu erteilen, es sei denn, der Auftraggeber behält sich dieses Recht ausdrücklich vor und gibt dies imDIALOG schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsabschluß zur Kenntnis. Hat der Auftraggeber innerhalb dieser Frist von zwei Wochen keine ausdrückliche Erklärung hierzu abgegeben, gilt sein Schweigen als Erteilung einer Vollmacht.
4.3 Für mangelhafte Leistungen Dritter haftet imDIALOG nicht.

5. Lieferung, Lieferfristen

5.1 Die Lieferverpflichtungen von imDIALOG sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von imDIALOG zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
5.2 Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspfl ichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen/Pflichtenheften) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von imDIALOG schriftlich bestätigt worden sind.
5.3 Gerät imDIALOG mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
5.4 Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches der imDIALOG liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. imDIALOG wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.
5.5 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe von imDIALOG, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
5.6 Lieferungen erfolgen ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Diese Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
5.7 Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann imDIALOG den entstandenen Leistungsausfall gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung stellen.

6. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

6.1 Vereinbarte Preise sind Netto-Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt.
6.2 Rechnungen von imDIALOG sind ab Eintreffen der Rechnung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
6.3 Bei Honorarkunden sind Leistungsentgelte, eine im Vertrag verankerte Kostenpauschale, beginnend mit dem Tage der Leistungsbereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich jeweils bis zum 1.Werktages eines jeden Monats im Voraus zu zahlen.
6.4 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von imDIALOG sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
6.5 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt femwerk vorbehalten.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 imDIALOG behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist imDIALOG zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur restlosen Herausgabe verpfl ichtet.

8. Nutzungsrechte

8.1 imDIALOG wird dem Kunden mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender Rechnungen, alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart worden ist. Im Zweifel erfüllt imDIALOG ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der Zustimmung von imDIALOG.

8.2 Die vollständige Übertragung der Nutzungsrechte an unsere Kunden von imDIALOG-Markting hergestellten Designs, Logo´s und Fotografien sind nicht im Agenturpreis beinhaltet. Diese muss der Auftrageber separat erwerben, sofern zukünftige Druckerzeugnisse nicht über imDIALOG-Marketing abgewickelt werden. Die Übertragung der Nutzungsrechte für weitere Werbeaktionen / Herstellung von Druckerzeugnissen ohne Einschaltung von imDIALOG-Marketing muss durch uns schriftlich erfolgen. Mit einem Aufschlag von 50% auf die Auftrags-Nettosumme werden diese dauerhaft für alle kommenden Werbeaktivitäten an den Auftraggeber übertragen. Dies entfällt, sofern imDIALOG-Marketing in allen Werbeaktivitäten involviert ist, namentlich als Urheber benannt wird sowie vor Nutzung seine Genehmigung schriftlich erteilt hat. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Nutzungsrechte allein bei imDIALOG-Marketing. Auch nach Übertragung der Nutzungsrechte muss bei Veröffentlichung z.B. von Bildmaterial imDIALOG-Marketing als Urheber benannt werden.
imDIALOG-Marketing behält darüber hinaus für alle hergestellten Designs & Fotografien die Nutzungsrechte für Agenturzwecke - auch nach Übertragung dieser an den Kunden. Wir behalten uns vor, mit den für den Kunden hergestellten Designs / Fotografien / Werbemitteln etc. als Referenz oder Beispiel Eigenwerbung zu betreiben, es sein denn es wurde vorher schriftlich ausgeschlossen.

8.3 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei imDIALOG.
8.4 Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat imDIALOG von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

9. Impressum

10.1 imDIALOG kann auf den Vertragserzeugnissen ohne Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeldanspruch zustünde.
10. Gewährleistung
10.2 Von imDIALOG gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
10.3 imDIALOG haftet für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
10.4 Die Gewährleistungspflicht von imDIALOG ist auf die Nachbesserung eines Fehlers innerhalb einer angemessenen Frist beschränkt. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Ein Fehlschlagen im eben genannten Sinn liegt insbesondere vor, wenn die Nachbesserung unmöglich ist, wenn sie seitens von imDIALOG ernsthaft und endgültig verweigert wird, wenn sie unzumutbar verzögert wird, wenn sie vergeblich versucht worden ist oder wenn sie dem Auftraggeber wegen der Häufung der Mängel nicht zuzumuten ist.
10.5 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der (Teil-) Abnahme, in sonstigen Fällen, wie gesetzlich geregelt. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, unbeschadet der gesetzlichen kaufmännischen Rügeobliegenheiten, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen worden ist. Für gebrauchte Sachen ist das Gewährleistungsrecht grundsätzlich ausgeschlossen.

11. Haftungsbeschränkung

11.1 Beruht der Fehler auf einem von imDIALOG zu vertretenden Umstand, so haftet imDIALOG für einen dem Auftraggeber hieraus entstehenden Schaden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Schadensersatzpflicht von imDIALOG ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
11.2 Weitere Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen imDIALOG, etwa aus Verschulden bei Vertragsschluss, positive Vertragsverletzung oder Delikt sind auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
11.3 Schadenersatzansprüche, die nach der vorgehenden Ziffer gegen imDIALOG begründet sind, werden auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. 11.4 In allen Fällen der Haftung von imDIALOG wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach durch die Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung von imDIALOG begrenzt.
11.5 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren nach einem Jahr unbeschadet der Vorschrift des §202 BGB. Dies gilt nicht, wenn imDIALOG mit Arglist, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehandelt hat.
11.6 imDIALOG haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen (z. B. die beschriebenen Eigenschaften eines Produktes) und zwar insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
11.7 Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen eines Dritt-Carriers eingetreten, so tritt imDIALOG alle daraus resultierenden Ansprüche frei werdend an den Auftraggeber ab.
11.8 Leistungserbringungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die imDIALOG die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste von Dritt-Carriern, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von imDIALOG oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von imDIALOG autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten hat, imDIALOG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen imDIALOG, ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Ansonsten liegt ein Fall der Unmöglichkeit vor.
11.9 imDIALOG übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Inanspruchnahme von imDIALOG- Diensten durch die Übermittlung und Speicherung von Daten entstehen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
11.10 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierungs- oder sonstigen Arbeiten an technischen Einrichtungen, der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. imDIALOG ist, soweit möglich, bemüht, kann dies aber nicht zusichern, derartige Leistungseinschränkungen in dem Zeitpunkt durchzuführen, in dem aufgrund von Erfahrungswerten die Leistung regelmäßig nicht stark in Anspruch genommen wird.

12. Aufrechnungs-, Minderungs- und Zurückbehaltrecht, Rückvergütung

12.1 Gegen Ansprüche von imDIALOG kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
12.2 Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von imDIALOG liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn imDIALOG oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler mindestens grob fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt. imDIALOG informiert den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung.
12.3 Behauptet der Auftraggeber, dass ihm berechnete Leistungen nicht von ihm oder Dritten, für die er einzustehen hat, verursacht worden sind, so muss er dies nachweisen.

13. Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz

13.1 imDIALOG verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie - soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
13.2 Entsprechende Verpflichtungen treffen den Auftraggeber in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von imDIALOG, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.

14. Druckfreigabe der hergestellten Werbemaßnahmen

14.1 Mit der Druckfreigabe des finalen Korrekturabzugs erteilen Sie imDIALOGMarketing rechtsverbindlich den Auftrag, die Druckdaten für den entsprechenden Druckjob zu erstellen. Zugleich erteilen Sie imDIALOG-Marketing den entsprechenden Druckauftrag (gemäß vorab erfolgtem Angebot/bzw. Auftragsbestätigung). Bitte beachten Sie, dass die Lieferzeit ab dem Datum der Druckfreigabe gerechnet wird. Generell sind von imDIALOG-Marketing kommunizierten Lieferzeiten als voraussichtliche Lieferzeiten zu verstehen. Für Verzögerungen des Liefertermins, die Vorlieferanten von imDIALOG-Marketing verursacht haben, ist die Werbeagentur ebenso wenig haftbar zu machen wie für einen entgangenen Gewinn infolge dieses Lieferverzugs.
14.2 Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie als Kunde grundsätzlich selbst für sämtliche Werbeaussagen haften, die Sie über Ihre Leistungen und Produkte treffen.
Dies gilt auch für von uns erstellte Homepageinhalte und schließt auch Bilder sowie alle weiteren Medien ein. Wir gehen davon aus, dass sämtliche - für Layoutzwecke - an imDIALOG-Marketing übertragenen Texte, Bilder und weitere Medien frei von Rechten Dritter sind.
14.3 Zur rechtlichen Überprüfung der von Ihnen beauftragten Werbemaßnahmen sind wir nicht verpflichtet. Mit erteilter Druckfreigabe übernehmen Sie die Verantwortung für etwaige Tipp- oder Rechtschreibfehler und erklären gleichzeitig, dass Ihre Formulierungen rechtlich einwandfrei sind.
14.4 Eine inhaltliche Überprüfung sämtlicher getroffener Aussagen durch imDIALOGMarketing findet nicht statt. Druckerzeugnisse werden über imDIALOG-Marketing in Rechnung gestellt und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von imDIALOG-Marketing.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der imDIALOG in Mainz.
14.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

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